BGH spricht Urteile zum Thermofenster am 26.06.2023!

Am 08.05.2023 hat der Bundesgerichtshof in drei Fällen rund um Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen verhandelt. Es ging vor allem um Fahrzeuge mit Thermofenstern. Thermofenster schalten bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung herunter.

In der Vergangenheit hatte der Bundesgerichtshof Schadensersatzansprüche allein aufgrund eines Thermofensters verneint. Nachdem der Europäische Gerichtshof allerdings eine Haftung im Grundsatz bejahte, musste der Bundesgerichtshof nun neu verhandeln.

Der Bundesgerichtshof ließ in der mehrstündigen Verhandlung durchblicken, dass betroffenen Käufern ein Schadensersatzanspruch zustehen könne. Dieser Schadensersatzanspruch sei möglicherweise nicht, wie nach dem Grundsatzurteil des BGH zum Motor EA 189 aus dem Mai 2020, auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages, sondern gegebenenfalls auf einen Minderwert gerichtet. Gegebenenfalls läuft der in Betracht kommende Anspruch auf eine Wertdifferenz zwischen einem funktionsfähigen Fahrzeug ohne unzulässige Abschalteinrichtung und dem tatsächlich erhaltenen Fahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung hinaus.

Abschließend wird sich der Bundesgerichtshof mit seinen für den 26.06.2023 angekündigten Urteilen positionieren.

Wir werden Euch weiterhin auf dem Laufenden halten.

Für alle Fragen rund um den Abgasskandal steht Euch Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg zur Verfügung.“