Familienrecht
Im Familienrecht vertritt Frau Rechtsanwältin Julia Aden Ihre Interessen.
Die Kanzlei Hillmann und Partner in Oldenburg ist seit Ihrer Gründung auch auf das Familienrecht spezialisiert und vertritt Mandanten im gesamten Bundesgebiet.
Wir beraten und vertreten Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ebenso wie Kinder und Eltern in familienrechtlichen Angelegenheiten. Dies können die Folgen einer bevorstehenden oder bereits erfolgten Trennung sein, wie der Unterhalt, der Zugewinnausgleich und die sonstige Vermögensauseinandersetzung.
Wir begleiten Sie zudem durch das Scheidungsverfahren. Die Ehescheidungen und die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft müssen anwaltlich beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.
Zum Familienrecht gehören auch Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes mit gemeinsamen Kindern.
Rechtliche Fragestellungen ergeben sich zudem hinsichtlich des Unterhalts volljähriger Kinder gegenüber ihren Eltern und hinsichtlich des Unterhalts der Eltern gegenüber ihren Kindern. Weitere Unterhaltsverpflichtungen bestehen zwischen den nicht verheirateten Eltern eines Kindes.
Am Anfang des familienrechtlichen Mandates steht zumeist eine ausführliche Erstberatung, in der der Sachverhalt geklärt und die Rechtsfragen sowie Lösungsmöglichkeiten besprochen werden. Gerade familienrechtliche Fragestellungen sind häufig sehr persönlich und mit einer emotionalen Belastung verbunden, bieten aber auch oft die Chance einer einvernehmlichen Lösung ohne Inanspruchnahme der Gerichte, beispielsweise in Form von individuellen Trennungs-und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Tragfähige einvernehmliche Verständigungen erfordern – ebenso wie die erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung – die sichere Kenntnis der Rechtslage und aktueller Gerichtsentscheidungen. Familienrechtliche Angelegenheiten haben zumeist erhebliche wirtschaftliche Folgen, die sich sofort und in der Zukunft auswirken können. Hier gilt es mögliche Risiken zu erkennen und Schäden abzuwenden. Die rechtsanwaltliche Begleitung durch die Kanzlei Hillmann und Partner im Bereich des Familienrechts stellt sicher, dass Sie Ihre Rechte kennen und dass diese bestmöglich um- und durchgesetzt werden. Uns ist hierbei klar, dass eine Trennung oder eine Veränderung viele Fragen aufwirft und Sie vor große Herausforderungen stellt. Hierbei beraten wir Sie umsichtig und beziehen Berater anderer Fachgebiete nach Bedarf mit ein. Dies können die anderen Fachanwälte unserer Kanzlei sein, wenn sich Überschneidungen zum Arbeitsrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht oder zum Strafrecht ergeben, aber auch externe Spezialisten, wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Mediatoren.
Sofern einvernehmliche Verständigungen nicht möglich sind, vertreten wir Ihre Rechte mit der in jedem Einzelfall gebotenen Vehemenz, sachlich und zielführend vor Gericht weiter.
Durch langjährige konsequente Spezialisierung auf das Familienrecht und durch ständige Fortbildung, ist in der Kanzlei Hillmann und Partner in Oldenburg sichergestellt, dass Sie auf einen großen Erfahrungsschatz zurückreifen können, aber auch stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Situation und der Rechtsprechung sind.