Oftmals ist die „schönste Zeit des Jahres“ durch Reisemängel beeinträchtigt.
So findet sich in zahlreichen Hotelanlagen ein anhaltender Baulärm, von dem der Reisende im Zeitpunkt der Buchung keinerlei Kenntnis hatte. Nicht selten befindet sich auch das gebuchte Zimmer an einer vielbefahrenen Straße, anstatt einen Meerblick aufzuweisen, wie es in der Hotelbuchung ausgeschrieben war.
Insofern Reisemängel vorliegen, bestehen Ansprüche des Reisenden auf Beseitigung des Mangels, auf Rücktritt bzw. Kündigung oder auch auf entsprechende Minderung des Reisepreises.