Fahrerlaubnisrecht (MPU)

Im Fahrerlaubnisrecht (MPU) vertreten die Rechtsanwälte Frank-Roland Hillmann III, Jürgen Dethlefs und Stefan Herbers Ihre Interessen.

Die Kanzlei Hillmann und Partner hat sich bereits vor fast 40 Jahren auf das Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Das Fahrerlaubnisrecht befasst sich mit der Erteilung, Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf dem Gebiet des Verkehrs-Verwaltungsrechts. Infolgedessen praktizieren die Anwälte der Kanzlei Hillmann und Partner einen sehr intensiven Kontakt zu den Führerscheinstellen nicht nur der Region, sondern auch bundesweit.

Darüber hinaus arbeiten die Anwälte der Kanzlei Hillmann und Partner aktiv an der diesbezüglichen Gesetzgebung einerseits, Veränderung des ganzen Systems andererseits mit, durch die alljährliche Teilnahme an den jeweiligen Verkehrsgerichtstagen in Goslar, den Tagungen und Kolloquien in Deutschland, die sich mit fahrerlaubnisrechtlichen Fragen befassen und darüber hinaus ist die Kanzlei durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen in der Fachpresse zu Problemen des Fahrerlaubnisrechts bundesweit bekannt. Rechtsanwalt Hillmann hat mittlerweile 7 Mal in Goslar referiert und an fahrerlaubnisrechtlichen Arbeitskreisen aktiv mitgewirkt. Ein Großteil der in diesen Arbeitskreisen formulierten Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages sind auf seine Arbeit zurückzuführen. Er hat aktiv bei der Erarbeitung des gegenwärtig praktizierten Fahrerlaubnisrechts mitgewirkt und hat dafür Sorge getragen, dass viele in der Vergangenheit praktizierte Verfahrensweisen geändert oder verbessert wurden. Darüber hinaus ist er Dozent der Deutschen AnwaltsAkademie und der Deutschen RichterAkademie für das Verkehrs-Verwaltungsrecht, insbesondere für alle Fragen rund um die MPU.

Im Vordergrund des Fahrerlaubnisrechts steht in der Regel die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), die immer wieder in die Kritik geraten ist, weil sie die notwendige Transparenz und Fairness gegenüber dem Betroffenen in der gegenwärtigen Praxis vermissen lässt.

Somit ist es von größter Wichtigkeit, so früh wie irgend möglich durch einen fachkundigen Fachanwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei Hillmann und Partner darauf hingewiesen zu werden, ob und ggf. wann und unter welchen Voraussetzungen eine MPU droht und wie man ihr effizient begegnen oder ihr ggf. sogar vollständig ausweichen kann. Nicht jede Anordnung einer MPU durch die Führerscheinstelle ist rechtmäßig, sondern im Gegenteil: Viele derartige Anordnungen sind schlichtweg rechtlich unhaltbar und müssten dann ggf. mittels Hilfe der zuständigen Verwaltungsgerichte aufgehoben werden.

In diesem Zusammenhang arbeitet die Kanzlei Hillmann und Partner mit qualifizierten und staatlich lizensierten Vorbereitungsinstituten zusammen, die eine verkehrspsychologische Schulung durchführen, sodass derjenige, der die MPU absolvieren muss, in jedem Falle bestens vorbereitet ist. Die Statistik zeigt, dass aus dieser Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei Hillmann und Partner und den ausgesuchten und qualifizierten Vorbereitungsinstituten eine MPU in aller Regel positiv abgeschlossen wird.

Eine besondere „Spezialität“ der Kanzlei Hillmann und Partner ist es, im Verlaufe eines Strafverfahrens bereits eine privat initiierte MPU absolvieren und das Gutachten vorlegen zu lassen mit der Folge, dass ein Großteil der Verkehrs-Straftäter den vorläufig entzogenen Führerschein bereits durch das Gericht „über den Richtertisch“ im Gerichtstermin ausgehändigt bekommt, ohne dass das kostenintensive Wiedererteilungsverfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde durchlaufen werden muss.

Diese über 40-jährige Erfahrung der Kanzlei Hillmann und Partner führt dazu, dass jeder, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, dessen Fahrerlaubnis entzogen worden war oder werden könnte und bei dem es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geht, die allerbeste und auf größter Erfahrung basierende Beratung erhält. Diese große Erfahrung führt auch dazu, dass sich jeder Betroffene auf die Ratschläge und die ausgearbeiteten Strategien im Zusammenhang mit dem Verlust der Fahrerlaubnis, deren Wiedererteilung und der MPU verlassen kann.

Wer also seine Fahrerlaubnis verloren hat oder wem dies droht, wem eine MPU bevorsteht und wer sonstige Auseinandersetzungen mit der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) hat, sollte sich daher schnellstmöglich und im frühestmöglichen Stadium sofort an die Kanzlei Hillmann und Partner wenden, denn so kann ihm effizient geholfen werden. Das gilt sowohl im Bereich des Strafrechts, wie aber auch des Bußgeldrechtes und insbesondere im Fahrerlaubnis-Verwaltungsrecht.

Eine MPU ohne anwaltliche Beratung und ohne Vorbereitung durch ein qualifiziertes Institut im ersten Anlauf bestehen zu können, ist heutzutage außerordentlich problematisch und prognostisch eher negativ zu bewerten. Eine negative MPU anschließend wieder aus der Welt zu bekommen, ist extrem schwierig, weshalb es unbedingt Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein muss, den Mandanten beim ersten Anlauf sofort sicher durch die MPU hindurch zu bekommen. Dies geht nur durch qualifizierte juristische Arbeit im Zusammenhang mit entsprechend qualifizierten Vorbereitungs-Instituten, nicht zuletzt aber auch durch steten Dialog mit Begutachtungsstellen für Fahreignung (MPU-Stellen) und deren kompetenten Prüfern. Dieser Dialog zwischen den Beteiligten eines MPU-Verfahrens ist außerordentlich zweckdienlich und führt zu einer insgesamt hohen Erfolgsquote

Zuständige Rechtsanwälte

FRANK-ROLAND

HILLMANN III

JÜRGEN

DETHLEFS

STEFAN

HERBERS