Da das Arbeitsrecht wie kein anderes Rechtsgebiet von der Rechtsprechung geprägt ist, muss von Fall zu Fall geprüft und abgewogen werden, ob ein Fehlverhalten zu einer Ermahnung, Abmahnung, fristgemäßen Kündigung oder gar zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Hier kommt es auf jede einzelne Formulierung an. Die Ermahnung ist eine bloße Rüge, die der Arbeitgeber ausspricht, wenn er mit dem Verhalten oder der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers nicht zufrieden ist. Durch die Abmahnung macht der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten aufmerksam und fordert ihn dazu auf, dieses künftig zu unterlassen, da andernfalls mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist, die bis zur Kündigung führen können. Die Abmahnung stellt damit die Vorstufe der Kündigung dar. Auch eine Ermahnung sollte aber im Hinblick auf die Auswirkungen auf das tägliche Arbeitsleben nicht unterschätzt werden.