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Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Stefan Herbers Ihre Interessen.

Herr Rechtsanwalt Herbers vertritt in seiner Funktion als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihre rechtlichen Interessen im Arbeitsrecht sowohl auf Arbeitnehmer- wie auch auf Arbeitgeberseite. So ist gewährleistet, dass der Blick für die jeweils andere Seite nicht verloren geht. Gerade bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag bzw. eine Abwicklungsvereinbarung ist es wichtig, auch die andere Seite mit ihren Interessen zu verstehen um für die eigene Seite das beste Ergebnis zu erzielen. Die zeigt sich bei Fragen der Abfindung ebenso, wie bei einem Streit über ein Zeugnis und auch bei den Folgen eines Aufhebungsvertrages. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist häufig das entscheidende Kriterium. Es sind aber auch die über das Arbeitsrecht hinaus drohenden Sperrfristen bei dem Bezug von Arbeitslosengeld I zu beachten und möglichst zu vermeiden.

Arbeitsrechtliche Beratung

Die rechtliche Beratung nimmt neben der Tätigkeit vor den Arbeitsgerichten einen wesentlichen Teil der anwaltlichen Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Herbers im Arbeitsrecht ein, sei es als externe Rechtsabteilung für verschiedenen Unternehmen in Oldenburg und im Umland von Oldenburg oder aber für den Arbeitnehmer. Vor dem Ausspruch einer Kündigung oder Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist eine zutreffende Risikoeinschätzung vorzunehmen. Bei einer Kündigung spielt nicht nur die rechtliche, sondern auch die wirtschaftliche Seite eine maßgebliche Rolle. Oft kommt es auf die Kenntnis der Nuancen in der Rechtsprechung an, die von Arbeitsgericht zu Arbeitsgericht nicht unwesentlich voneinander abweichen können.

Arbeitsvertrag

Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Arbeitsvertrag. Bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrages ist es sinnvoll, anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Hier werden die ersten Weichen gestellt, die später erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben können – beispielsweise bei der Arbeitsplatzbeschreibung oder aber bei der Beschreibung des Arbeitsortes. 

Arbeitsrechtliche Maßnahmen

Da das Arbeitsrecht wie kein anderes Rechtsgebiet von der Rechtsprechung geprägt ist, muss von Fall zu Fall geprüft und abgewogen werden, ob ein Fehlverhalten zu einer Ermahnung, Abmahnung, fristgemäßen Kündigung oder gar zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Hier kommt es auf jede einzelne Formulierung an. Die Ermahnung ist eine bloße Rüge, die der Arbeitgeber ausspricht, wenn er mit dem Verhalten oder der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers nicht zufrieden ist. Durch die Abmahnung macht der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten aufmerksam und fordert ihn dazu auf, dieses künftig zu unterlassen, da andernfalls mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist, die bis zur Kündigung führen können. Die Abmahnung stellt damit die Vorstufe der Kündigung dar. Auch eine Ermahnung sollte aber im Hinblick auf die Auswirkungen auf das tägliche Arbeitsleben nicht unterschätzt werden. 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist zu prüfen, ob eine fristgemäße oder aber eine fristlose Kündigung (auch außerordentliche Kündigung genannt) berechtigt ist. Der Unterschied zu einer fristgemäßen Kündigung (auch ordentliche Kündigung genannt) liegt darin, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss. Das Arbeitsverhältnis endet  mit dem Zugang der fristlosen Kündigung. Fristlos kann jedoch nur dann gekündigt werden, wenn es dem Kündigenden nicht mehr zugemutet werden kann, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortdauert (bspw. bei Diebstahl, vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit oder Abrechnungsbetrug). 

Ausschluss- und Klagefrist

In allen Fragen des Arbeitsrechts ist stets höchste Eile geboten. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind häufig Ausschlussfristen unterworfen. Gegen eine Kündigung muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Auch wenn es im Einzelfall nicht das Ziel sein sollte, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, muss fristgerecht Klage erhoben werden um eine angemessene Abfindung verhandeln zu können. Herr Rechtsanwalt Herbers bietet es daher im Dezernat Arbeitsrecht an, in Eilfällen sofort und ohne vorherige Terminvereinbarung zu helfen.

Zuständiger Rechtsanwalt

Stefan

Herbers