Das Gewerberecht regelt die Anforderungen an Gewerbetreibende, insbesondere die Voraussetzungen der Erlaubnispflicht eines Gewerbes sowie den Erhalt und Entzug der Gewerbeerlaubnis.
Dieses Rechtsgebiet untergliedert sich weiter in das Lebensmittelrecht, Gaststättenrecht und Handwerksrecht. Auch die Zulassung zu einem Markt, z.B. zu einem Jahrmarkt, fällt unter das Gewerberecht.
Häufig ist die Anmeldung eines Gewerbes mit Auflagen verbunden, beispielsweise mit dem Ablegen einer Meisterprüfung. Sollte das Gewerbeaufsichtsamt eine Erlaubniserteilung ablehnen bzw. lediglich unter Auflagen erteilen oder aber eine bestehende Erlaubnis entziehen, ist die Richtigkeit dieser Entscheidung anhand der gesetzlichen Normen zu überprüfen.
Hierbei spielt insbesondere die Tatsache, dass der Behörde häufig ein Ermessen eingeräumt wird, eine entscheidende Rolle: Nicht selten wird eine Erlaubnis abgelehnt, da die Grenzen des behördlichen Ermessens überschritten werden, sodass die anwaltliche Einschätzung hier zu einem gegenteiligen, für die Mandanten positiven Ergebnis führen kann.