Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht vertritt Frau Rechtsanwältin Huth-Forsting Ihre Interessen.

Das Verwaltungsrecht regelt alle Fragen rund um das Verhältnis zwischen Staat und Kommunen auf der einen sowie Bürgern und Unternehmen auf der anderen Seite. Somit ist das Verwaltungsrecht im Alltag von großer Bedeutung.

Das besondere Verwaltungsrecht enthält zahlreiche spezielle Regelungen, beispielsweise für das Gewerbe- und Gaststättenrecht, Schulrecht, Beamtenrecht, Polizeirecht und Waffenrecht sowie für den Tierschutz.

Gewerbe

Das Gewerberecht regelt die Anforderungen an Gewerbetreibende, insbesondere die Voraussetzungen der Erlaubnispflicht eines Gewerbes sowie den Erhalt und Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Dieses Rechtsgebiet untergliedert sich weiter in das Lebensmittelrecht, Gaststättenrecht und Handwerksrecht. Auch die Zulassung zu einem Markt, z.B. zu einem Jahrmarkt, fällt unter das Gewerberecht.

Häufig ist die Anmeldung eines Gewerbes mit Auflagen verbunden, beispielsweise mit dem Ablegen einer Meisterprüfung. Sollte das Gewerbeaufsichtsamt eine Erlaubniserteilung ablehnen bzw. lediglich unter Auflagen erteilen oder aber eine bestehende Erlaubnis entziehen, ist die Richtigkeit dieser Entscheidung anhand der gesetzlichen Normen zu überprüfen.

Hierbei spielt insbesondere die Tatsache, dass der Behörde häufig ein Ermessen eingeräumt wird, eine entscheidende Rolle: Nicht selten wird eine Erlaubnis abgelehnt, da die Grenzen des behördlichen Ermessens überschritten werden, sodass die anwaltliche Einschätzung hier zu einem gegenteiligen, für die Mandanten positiven Ergebnis führen kann.

Schulplatz

Das Schulrecht legt die Voraussetzungen für Ordnungsmaßnahmen, wie z.B. den Ausschluss vom Unterricht, Noten, Versetzungen und die Vergabe von Schulplätzen fest.

Hinsichtlich der Beurteilung kann es vorkommen, dass die Schule von einem anderen Sachverhalt ausgeht als der Schüler selbst und es hierdurch zu Streitigkeiten über die Zulässigkeit der Ordnungsmaßnahme kommt.

Bei Verfahren um Schulplätze besteht die Möglichkeit, dass abweichende Ergebnisse im Hinblick auf die Verletzung von Teilhaberechten erreicht werden können.

Insbesondere bei einer unzumutbaren Härte oder aus pädagogischen Gründen kann zudem ein Anspruch des Schülers auf den Besuch der Wunschschule bestehen.

Beamtenverhältnis

Das Beamtenrecht regelt die besonderen Pflichten und Rechte von Beamten und Beamtinnen, die in einem besonderen Dienstverhältnis stehen.

Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten sowohl hinsichtlich der Einstellung in das Beamtenverhältnis als auch in Bezug auf konkrete Beförderungen, dienstliche Beurteilungen und Disziplinarverfahren.

Polizeiliche Maßnahmen

Das Polizeirecht regelt die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Tätigwerdens zur Abwehr von Gefahren oder Straftaten. In landesrechtlichen Gesetzen sind verschiedene Maßnahmen geregelt, z.B. der Platzverweis und die Identitätsfeststellung.

Da eine anwaltliche Beratung in diesem Rechtsgebiet in der Regel erst gewünscht wird, wenn ein polizeiliches Handeln bereits stattgefunden hat, überprüfen wir für unsere Mandanten nachträglich die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme.

Hierdurch wird vermieden, dass unzulässige polizeiliche Handlungen erneut vorgenommen werden. Unter Umständen stehen den Betroffenen auch öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche zu.

Tierschutz

Verwaltungsrechtliche Mandate aus dem Bereich Tierschutz handeln häufig von Konflikten bzw. Verstößen im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz, wenn Behörden der Auffassung sind, dass gegen das Tierschutzrecht verstoßen worden ist.

Wir klären den Sachverhalt detailliert auf, um unsere Mandanten vor überzogenen Maßnahmen der Behörden schützen zu können.

Waffenrecht

Einzelheiten zur waffenrechtlichen Erlaubnis sowie zum Umgang mit Waffen sind im Waffengesetz geregelt.

Diesbezüglich ist der Begriff der „Zuverlässigkeit“ ebenso entscheidend wie im Gaststättenrecht. Gerade im Zusammenhang mit der Auslegung dieses Begriffes kommt es vermehrt zu rechtlichen Auseinandersetzungen. So wird den Inhabern einer Waffenerlaubnis beispielsweise vorgeworfen, dass sie ihre Waffe nicht ordnungsgemäß verwahrt haben oder es an der persönlichen Eignung zum Umgang mit Waffen fehlt.

Zuständige Rechtsanwältin

Alessa

Huth-Forsting