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Erbrecht

Im Erbrecht vertritt Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Sonnenberg Ihre rechtlichen Interessen.

Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg wurde vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Oldenburg zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein. Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg nimmt fortlaufend an Fortbildungsveranstaltungen im Erbrecht teil und doziert auch selbst regelmäßig zu erbrechtlichen Themen.

Das Erbrecht umfasst zum einen die vorsorgende Beratung, vor allem in Bezug auf die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Zum anderen beinhaltet das Erbrecht streitige erbrechtliche Auseinandersetzungen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Nachlassplanung: Testament und Erbvertrag

Bei der vorsorgenden erbrechtlichen Beratung berät Sie Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg dazu, den eigenen Nachlass zu regeln, um möglichst spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Es wird überprüft, ob die gesetzliche Erbfolge, die eintritt, wenn keine Verfügung von Todes wegen errichtet wird, Ihren Interessen entspricht. Oftmals zeigt die Beratung, dass Irrtümer bezüglich der gesetzlichen Erbfolge bestehen und dringender Handlungsbedarf gegeben ist, weil die eigenen Vorstellungen, wer bedacht werden soll, gerade nicht mit der gesetzlichen Erbfolge übereinstimmen. In diesem Fall berät Sie Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg zu allen in Betracht kommenden Gestaltungsmöglichkeiten eines eigenhändigen Testaments, eines öffentlichen Testaments oder eines Erbvertrags.

Vorsorgeplanung: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Eine vorsorgende Beratung setzt allerdings nicht erst bei der Testamentsberatung an. Handlungsbedarf entsteht regelmäßig weitaus früher. Im Falle der eigenen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit wegen einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder Gebrechlichkeit ist es entscheidend, Vorsorge getroffen zu haben. In einer Vorsorgevollmacht kann einer Vertrauensperson die Möglichkeit eingeräumt werden, für den Vollmachtgeber zu entscheiden und zu handeln. Mit einer Patientenverfügung kann zudem festgelegt werden, wie Sie bei eigener Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit von den Ärzten und dem Pflegepersonal medizinisch versorgt werden. Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg berät Sie gerne zu Fragen der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung.

In Erbstreitigkeiten vertritt Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und, sofern erforderlich, auch gerichtlich.

Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Im Rahmen von Streitigkeiten um den Pflichtteil sowie den Ergänzungspflichtteil erläutert Ihnen Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg, wie Sie als Pflichtteilsberechtigter von dem oder den Erben Auskünfte in Bezug auf die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses erhalten, um Ihren Pflichtteil geltend machen zu können. Dabei werden auch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten berücksichtigt, die zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch führen können. Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg vertritt Sie sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Neben den Streitigkeiten um den Pflichtteil stellen die Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften einen Großteil der erbrechtlichen Anwaltstätigkeit dar. Ziel einer Erbengemeinschaft ist es regelmäßig, die Erbengemeinschaft schnellstmöglich im Sinne aller beteiligten Miterben auseinanderzusetzen. Es müssen dann Regelungen bezüglich der möglichen Veräußerung einer Nachlassimmobilie oder hinsichtlich des hinterlassenen Bankvermögens, aber auch in Bezug auf die Nachlassverbindlichkeiten zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft getroffen werden. Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg setzt Ihre Interessen bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft durch, auch unter Berücksichtigung von ausgleichungspflichtigen Vorempfängen, die andere Miterben möglicherweise bereits zu Lebzeiten des Erblassers erhalten haben.

Bei allen Fragen rund um das Thema Erbrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Oldenburg.

Neben der anwaltlichen Tätigkeit hält Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg regelmäßig Vorträge zu erbrechtlichen Themen in Oldenburg und Umgebung. Bei Interesse an einem erbrechtlichen Vortrag sprechen Sie Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg gerne an.

 

Weitere Informationen zu erbrechtlichen Themen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.fachanwalt.de/magazin/erbrecht/

Zuständiger Rechtsanwalt

DR. IUR. SEBASTIAN

SONNENBERG