Neben den Streitigkeiten um den Pflichtteil stellen die Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften einen Großteil der erbrechtlichen Anwaltstätigkeit dar. Ziel einer Erbengemeinschaft ist es regelmäßig, die Erbengemeinschaft schnellstmöglich im Sinne aller beteiligten Miterben auseinanderzusetzen. Es müssen dann Regelungen bezüglich der möglichen Veräußerung einer Nachlassimmobilie oder hinsichtlich des hinterlassenen Bankvermögens, aber auch in Bezug auf die Nachlassverbindlichkeiten zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft getroffen werden. Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg setzt Ihre Interessen bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft durch, auch unter Berücksichtigung von ausgleichungspflichtigen Vorempfängen, die andere Miterben möglicherweise bereits zu Lebzeiten des Erblassers erhalten haben.
Bei allen Fragen rund um das Thema Erbrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Oldenburg.
Neben der anwaltlichen Tätigkeit hält Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg regelmäßig Vorträge zu erbrechtlichen Themen in Oldenburg und Umgebung. Bei Interesse an einem erbrechtlichen Vortrag sprechen Sie Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg gerne an.
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