Wer ist Erbe, wenn der Erblasser einzelne Gegenstände „vermacht“?

Gericht entscheidet über Auslegung eines privatschriftlichen Testaments

Über die Auslegung eines Testaments hatte kürzlich das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 27.03.2015, I-3 Wx 197/14) zu entscheiden. Der Erblasser hatte ein privatschriftliches Testament hinterlassen. Dieses Testament lautete wie folgt: „Ich vermache sämtliche Sachgüter in dieser Wohnung Frau F. Mein gesamtes Bargeld ebenso. Sie weiß, wo dieses zu finden ist. Die Summe beläuft sich auf 49.000 €.“