Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht empfiehlt sich die Erstellung einer Patientenverfügung. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kann vorsorglich festgelegt werden, dass im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Bei schweren Erkrankungen oder Unfallfolgen wird so sichergestellt, dass der Wille des jeweiligen Patienten umgesetzt wird, auch wenn dieser in der konkreten Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, muss der jeweilige Vertreter oder Betreuer den mutmaßliche Willen des Patienten gemeinsam mit den Ärzten feststellen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob in eine ärztliche Maßnahme eingewilligt oder diese untersagt wird. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Patienten. Diese Erforschung des mutmaßlichen Willens des Patienten stellt oftmals eine erhebliche Belastung für die Angehörigen dar, da diese in einer ohnehin sehr schwierigen Situation eine weitreichende Entscheidung mittragen müssen. Es ist daher auch zum Schutz der eigenen Angehörigen dringend anzuraten, den eigenen Willen für den Fall der Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit schriftlich im Rahmen einer Patientenverfügung festzulegen.