Kürzung beim Elternunterhalt

Der Anspruch auf Elternunterhalt kann -wenn zwischen dem unterhaltspflichtigen Kind und dem Elternteil, für den Unterhalt gezahlt werden soll, über einen sehr langen Zeitraum (vorliegend 30 Jahre) kein Kontakt bestand – gekürzt werden (vorliegend um 25 %).