Kündigung nach Kirchenaustritt

Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (Urteil des BAG vom 25. April 2013 – 2 AZR 579/12).