Kündigung bei schlechter Arbeit

Mangelhafte Arbeit führt nicht immer zu einer Kündigung. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat hierzu auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 3. März 2011 (AZ: 3 Sa 764/10) wie folgt verwiesen: