Das Auswahlverschulden des Geschädigten

(Rechtsanwalt Jürgen Dethlefs, veröffentlich in AUTOHAUS 7/2019)

In der Schadenregulierung ist es heute tägliche Praxis, dass praktisch alle Abrechnungen über unfallbedingte Schadenpositionen durch den Schädiger – im Regelfall geschieht dies durch dessen Haftpflichtversicherer – einer allumfassenden Prüfung unterzogen werden. Der Geschädigte hat bei der Auswahl von Gutachter und Werkstatt in Zusammenhang mit seiner Schadenminderungspflicht lediglich darauf zu achten, dass nicht überhöhte Kosten anfallen, die auch jedem Laien hätten auffallen müssen.

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