Immer wieder passiert es: Testamente werden gefälscht, geraten in falsche Hände, sind plötzlich verschwunden. Um Missbrauch jeder Art vorzubeugen und sicher zu stellen, dass der im Testament verfügte letzte Wille auch wirklich umgesetzt wird, sollte das Original auf keinen Fall im Kleiderschrank zu Hause aufbewahrt werden. „Die Gefahr ist groß, dass es im Todesfall nicht aufgefunden wird oder verloren geht“, warnt Jan Bittler, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der AG Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Wer sein Testament selbst verfasst hat, sollte es beim Nachlassgericht – das ist das Amtsgericht des Wohnorts – in die amtliche Verwahrung geben. Vorteil: Es wird dort unter einem Aktenzeichen registriert und sicher aufbewahrt. Im Todesfall erhält das Gericht eine Mitteilung vom Standesamt des Erblassers und das hinterlegte Testament wird automatisch vom Gericht eröffnet. Die Nachlassgerichte fordern für die Hinterlegung eine einmalige Gebühr von pauschal 75 Euro. Hinzu kommt eine Gebühr von weiteren 15, maximal 18 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister, das bei der Bundesnotarkammer in Berlin angesiedelt ist. Ratsam ist, vor der Hinterlegung ein oder zwei Kopien des Testaments anzufertigen und diese an einem sicheren Ort aufzubewahren, zum Beispiel in einem Safe oder Bankschließfach. Erfahrungsgemäß vergessen viele Testierer im Laufe der Jahre und Jahrzehnte, was sie im Einzelnen verfügt haben. Wenn sie später Überlegungen für Änderungen anstellen und feststellen wollen, was sie einst geregelt hatten, haben sie schnell die Kopie zur Hand. Falls dann noch alles wie gewünscht bestehen bleiben kann, können sie sich die Herausnahme aus der amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht ersparen, und damit weiter Kosten für eine erneute Hinterlegung. Werden Änderungen oder Ergänzungen zu einem bestehenden Testament vorgenommen, sollten auch diese in die amtliche Verwahrung gebracht werden. „Dies löst dann zwar erneut Gebühren aus, stellt aber sicher, dass auch Zusätze und Ergänzungen im Erbfall beachtet und umgesetzt werden“, erklärt Bittler.
Fachanwälte für Erbrecht, die Sie bei der Nachlassplanung beraten und Ihr handschriftliches Testament vorformulieren, veranlassen für Sie auch die Hinterlegung beim Nachlassgericht an Ihrem Wohnort.
Quelle: Deutscher Anwaltverein – Arbeitsgemeinschaft Erbrecht, Mitteilung vom 14. September 2017