Verkehrsrecht in Oldenburg
Ob Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheit oder rechtliche Fragen rund um den Fahrzeugkauf: Hillmann & Partner unterstützt Sie im Verkehrsrecht und vertritt Ihre Interessen gegenüber Versicherungen, Behörden und vor Gericht.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht vertreten die Rechtsanwälte Jürgen Dethlefs und Stefan Herbers Ihre Interessen.
Das Verkehrsrecht regelt alle Fragen rund um den Straßenverkehr und die Mobilität und ist damit im Alltag für jeden, gleich ob dieser motorisiert oder unmotorisiert unterwegs ist, von großer Bedeutung. Das Verkehrsrecht umfasst das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.
Bei Streitigkeiten um den Erwerb eines Fahrzeuges, um die Qualität von Reparaturarbeiten, um die Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein, die Regulierung eines Unfallschadens oder bei bußgeldrechtlichen und strafrechtlichen Vorwürfen im Verkehrsrecht stehen wir in unserer Kanzlei mit zwei Fachanwälten für Verkehrsrecht und einer eigenen, aus erfahrenen Mitarbeitern bestehenden Abteilung zur Schadenregulierung und Schadenabwicklung bereit.
Was macht eine Verkehrsrechtskanzlei in Oldenburg?
Hillmann & Partner berät und vertritt Mandanten in Oldenburg und darüber hinaus in allen wesentlichen Bereichen des Verkehrsrechts. Dazu gehören insbesondere die Regulierung von Verkehrsunfällen, Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren, Führerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten sowie Streitigkeiten rund um Fahrzeugkauf und Reparatur.
Die Bearbeitung erfolgt durch Fachanwälte für Verkehrsrecht und wird bei Unfallschäden durch eine eigene spezialisierte Schadenabteilung unterstützt.
Erfahrung und Kompetenz im Verkehrsrecht
Die Kanzlei verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Jürgen Dethlefs ist seit seinem Eintritt in die Kanzlei im Jahr 1997 schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht tätig. Rechtsanwalt Stefan Herbers gehört Hillmann & Partner seit 2008 an und ist seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Die Kanzlei verfügt zudem über eine eigene Abteilung, die sich ausschließlich mit der Regulierung von Unfallschäden befasst.
VERKEHRSUNFALL
Bei einem Verkehrsunfall steht der Verursacher oft nur auf den ersten Blick fest. Ein Schuldeingeständnis des Unfallgegners vor Ort bedeutet noch lange nicht, dass auch dessen Kfz-Haftpflichtversicherer diese Einschätzung teilt. Selbst wenn die Haftung klar sein sollte, bedeutet dies nicht, dass die Regulierung des Schadens reibungslos abläuft.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Schädiger und damit der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer nicht nur den verursachten Schaden zu tragen, sondern grundsätzlich auch die erforderlichen Rechtsanwaltskosten des Geschädigten. Eine gegebenenfalls bestehende Rechtsschutzversicherung kann Kosten übernehmen.
Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, schnellstmöglich Kontakt mit der eigenen anwaltlichen Vertretung aufzunehmen. Zu Beginn der Regulierung werden wichtige Weichen gestellt, beispielsweise bei der Wahl des Gutachters.
Die zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Hillmann & Partner bieten nach einem Verkehrsunfall auch ohne vorherige Terminvereinbarung Soforthilfe an und übernehmen die Schadenregulierung. Die Korrespondenz im Rahmen der Schadenabwicklung erfolgt auf digitalem Wege.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann der Geschädigte grundsätzlich einen Rechtsanwalt seiner Wahl und, abhängig von den Voraussetzungen des Einzelfalls, einen Gutachter seiner Wahl beauftragen. Neben dem Fahrzeugschaden können unter anderem Mietwagen beziehungsweise Nutzungsausfall, Wertminderung und weitere Schadenspositionen relevant sein.
Auch bei unfallbedingt erlittenen Verletzungen stehen die Fachanwälte für Verkehrsrecht an Ihrer Seite. Dabei können insbesondere Schmerzensgeld sowie weitere Schäden wie Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden zu prüfen sein.
Regionale Vertretung in Oldenburg und Umgebung
Hillmann & Partner hat seinen Kanzleisitz in der Gartenstraße 14 in 26122 Oldenburg und vertritt Mandanten sowohl in der Region Oldenburg als auch überregional.
Gerade im Fahrerlaubnisrecht besteht ein intensiver Kontakt zu Führerscheinstellen nicht nur in der Region, sondern bundesweit.
Die Vertretung im Verkehrsrecht erfolgt gegenüber Versicherungen, Polizei und Staatsanwaltschaft, Fahrerlaubnisbehörden sowie vor Gericht. Die Tätigkeit ist nicht auf bestimmte Gerichtsbezirke begrenzt.
BUSSGELDVERFAHREN UND STRAFVERFAHREN
Das Bußgeldverfahren dient der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldbescheid ist dabei die zentrale Form der Ahndung. Gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einzulegen, wenn eine gerichtliche Überprüfung erreicht werden soll.
Ein Strafverfahren beginnt durch staatsanwaltliche oder polizeiliche Ermittlungen. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft insbesondere darüber, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Auch gegen einen Strafbefehl ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen.
Bei einem bußgeldrechtlichen oder strafrechtlichen Vorwurf aus dem Verkehrsrecht sollte die eigene Einlassung nicht vorschnell erfolgen. Ein Anhörungsbogen sollte nicht ohne vorherige Kenntnis der Ermittlungsakte beantwortet werden. Nach Akteneinsicht kann gemeinsam mit dem Fachanwalt das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Auch Geschwindigkeitsmessungen und Abstandsmessungen können technisch oder rechtlich überprüft werden. Hillmann & Partner arbeitet in diesem Bereich mit qualifizierten Sachverständigen zusammen. Dies gilt auch für die Rekonstruktion von Unfällen oder Vorwürfe wegen Nötigung im Straßenverkehr.
FÜHRERSCHEIN, MPU UND PUNKTE
Von besonderer Bedeutung ist das Recht der Fahrerlaubnis. Es regelt unter anderem Erwerb, Erhalt, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Häufig stellt sich außerdem die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden kann.
Die Führerscheinstellen überwachen außerdem das Fahreignungsregister in Flensburg. Fragen zu Maßnahmen nach dem Punktesystem, zur Tilgung von Punkten und zu Möglichkeiten des Punkteabbaus gehören ebenfalls zum Verkehrsverwaltungsrecht.
KFZ-KAUF UND REPARATUR
Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges sowie bei Reparaturaufträgen können unterschiedliche Rechtsprobleme entstehen. Zu prüfen ist beispielsweise, ob zunächst Nacherfüllung verlangt werden muss oder ob Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen.
Bevor der Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen wird, sollte die eigene rechtliche Situation geklärt werden. So können unnötige Fehler vermieden und die nächsten Schritte gezielt eingeleitet werden.
So läuft die Erstberatung ab
1. Kontakt aufnehmen
Schildern Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular und übermitteln Sie vorhandene Unterlagen, zum Beispiel Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Unfallunterlagen. Nach einem Verkehrsunfall können Sie innerhalb der Bürozeiten auch ohne vorherige Anmeldung in die Kanzlei kommen.
2. Sachverhalt prüfen
Die Rechtsanwälte prüfen die rechtliche Situation und die vorliegenden Unterlagen. In Bußgeld- und Strafverfahren sollte grundsätzlich zunächst Akteneinsicht genommen werden, bevor gegenüber Polizei oder Behörden eine Einlassung abgegeben wird.
3. Vorgehen abstimmen
Anschließend werden die möglichen nächsten Schritte und das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen.
4. Interessen vertreten
Je nach Fall übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit Versicherung, Behörde oder Gegenseite und vertritt Ihre Interessen erforderlichenfalls vor Gericht.
Unterstützung im Verkehrsrecht im Überblick
| Problem | Was Hillmann & Partner übernimmt |
|---|---|
| Verkehrsunfall | Prüfung der Haftung sowie Geltendmachung und Regulierung von Sach- und Personenschäden; Unterstützung durch eine eigene Unfallschadenabteilung |
| Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß | Prüfung des Bußgeldverfahrens, Akteneinsicht sowie bei Bedarf technische Überprüfung der Messung mit spezialisierten Sachverständigen |
| Punkte in Flensburg | Beratung zu Eintragungen im Fahreignungsregister, Tilgung, Maßnahmen nach dem Punktesystem und möglichen Folgen für die Fahrerlaubnis |
| Fahrverbot | Prüfung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen sowie der Möglichkeiten, die Folgen des Bußgeldverfahrens zu vermeiden oder abzumildern |
| Verkehrsstraftat | Strafrechtliche Verteidigung, Akteneinsicht und Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht |
| Führerscheinentzug / MPU | Vertretung gegenüber Fahrerlaubnisbehörden sowie Beratung zur Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu MPU-Fragen |
| Probleme beim Fahrzeugkauf oder bei Reparaturen | Prüfung von Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt und sonstigen Ansprüchen aus Kauf- oder Werkverträgen |
Zuständige Rechtsanwälte
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Die verkehrsrechtlichen Mandate werden insbesondere von den Fachanwälten für Verkehrsrecht Jürgen Dethlefs und Stefan Herbers bearbeitet.
Ja. Die Kanzlei übernimmt die Regulierung von Sach- und Personenschäden nach Verkehrsunfällen und verfügt hierfür über eine eigene, spezialisierte Unfallschadenabteilung.
Ja. Zum Verkehrsrecht der Kanzlei gehören insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie Verkehrsstrafverfahren. Dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße und die damit verbundenen Rechtsfolgen wie Punkte oder Fahrverbote. Bei technischen Fragen arbeitet die Kanzlei auch mit spezialisierten Sachverständigen zusammen.
Ein Anhörungsbogen sollte bei einem bußgeld- oder strafrechtlichen Vorwurf nicht vorschnell inhaltlich beantwortet werden. Zunächst sollte geklärt werden, was sich aus der Ermittlungsakte ergibt. Erst danach kann entschieden werden, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.
Ja. Fahrerlaubnisrecht und MPU gehören zu den langjährigen Schwerpunkten der Kanzlei. Hillmann & Partner vertritt Mandanten gegenüber Fahrerlaubnisbehörden in der Region und bundesweit.
Ja. Nach einem Verkehrsunfall bietet die Kanzlei während ihrer Bürozeiten ausdrücklich die Möglichkeit an, ohne vorherige Anmeldung in die Kanzlei zu kommen.