Der Führerschein ist jetzt schneller weg
Mit Wirkung zum 28. April 2020 wurde der Bußgeldkatalog durch den Gesetzgeber in einem erheblichem Umfange verschärft und dies – wohl aufgrund der Coronavirus Pandemie – durch die Öffentlichkeit nahezu unbemerkt. Bspw. droht nunmehr bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h