Das steht in der „Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)“. Sie regelt alles, was mit der Eignung oder Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges (Auto, Motorrad, Mofa bis hin zum E-Scooter) zusammenhängt. Das gilt für Fahrerlaubnisinhaber ebenso, wie für diejenigen, die eine Fahrerlaubnis (wieder-)erwerben wollen.
1. Alkohol: Wer unter Alkoholeinfluss im öffentlichen Straßenverkehr fährt, begeht bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille eine Straftat. Jeder, der mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, muss zu MPU. Das gilt bei der Benutzung von Autos ebenso, wie für Motorräder, Mofas oder E-Scooter, aber – Achtung! – auch für Fahrräder!!! Dasselbe gilt ferner für jeden, der ab dem zweiten Mal mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen ist (Widerholungstäter), also auch für denjenigen, der nur zweimal mit mehr als 0,5 Promille aufgefallen ist und ein Bußgeld bezahlen musste.
2. Drogen: Hier gibt es eine Unterscheidung: Wer – wo auch immer, also nicht zwingend im Straßenverkehr und bei Benutzung eines Kfz – Hartdrogen konsumiert hat, gilt immer und sofort als ungeeignet zum Führen von Kfz. Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen, er muss eine 1-jährige Abstinenzzeit, u.U. auch eine Entziehungskur nachweisen und anschließend zur MPU. Bei Cannabis gilt eine Ausnahme: „Einmaliger“ Cannabiskonsum hat keinerlei führerscheinrechtliche Auswirkungen, wenn jedoch nachgewiesenermaßen jemals im Leben ein zweiter Konsum (auf „im Straßenverkehr“ kommt es nicht an!!!) stattgefunden hatte, gilt der Betroffene als „gelegentlicher“ Konsument und muss zur MPU. Wer „regelmäßig“ Cannabis konsumiert (z.B. täglich, auch ohne jeden Bezug zum Straßenverkehr!!!) gilt als Hartdrogenkonsument (siehe oben).
3. Allgemeine Eignungsmängel: Dazu gehören alters- oder krankheitsbedingte Ursachen ebenso, wie das Erreichen von 8 Punkten in Flensburg. Wenn das der Führerscheinstelle bekannt wird, droht die MPU (bei Erreichen von 8 Punkten: Pflicht mit vorangegangener gesetzlicher 6-Monats-Sperre).
4. Nach strafrechtlicher Verurteilung: Auch bei anderen Strafdelikten, wie Unfallflucht, Beleidigung im Straßenverkehr, Körperverletzungsdelikte, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz u.s.w. aber auch bei einer Reihe von allgemeinen Strafdelikten (ohne Bezug zum Straßenverkehr: z.B. bei charakterlicher Ungeeignetheit wegen hohen Agressionspotenzials) droht die MPU, wenn die Führerscheinstelle davon erfährt. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht ist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sehr oft ebenfalls eine MPU Voraussetzung. Das gilt auch bei einer auffälligen Häufung von Bußgelddelikten.
Die MPU wird bei staatlich lizenzierten „Begutachtungsstellen für Fahreignung“ durchgeführt (TÜV, DEKRA, AVUS u.s.w.). Die Untersuchung (U) besteht aus einem medizinischen Teil (M) und einem psychologischen Teil (P). Der psychologische Teil ist der schwerste und gefährlichste!!! Es kann nur jedem Betroffenen ganz dringend (!!!) geraten werden, sich unbedingt in jedem Fall auf eine MPU durch einen qualifizierten (!!!) Vorbereiter (möglichst einen Fachpsychologen für Verkehrspsychologie) fit machen zu lassen. Wer meint, er könne darauf verzichten und das Geld sparen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein ganz böses Erwachen erleben! Und wer einmal durch eine MPU durchgefallen ist, muss sein Leben lang immer wieder zur MPU, bis er die Fahrerlaubnis wiedererlangen kann (Einmal MPU – immer MPU). Und wenn er die dann jemals wieder erhalten hat, muss er bei vielen noch so kleinen Ausfälligkeiten oft schon wieder zur MPU.
Vor allen Dingen sollte ein negatives MPU-Gutachten niemals zur Führerscheinstelle gesandt werden. Das kann dann 10 Jahre lang immer wieder gegen den Betroffenen verwendet werden.
In sehr vielen Fällen ahnt der Betroffene noch nicht einmal, dass er vielleicht zur MPU muss. Niemand vonseiten der Polizei, der Staatsanwaltschaft, des Gerichtes oder der Führerscheinstellen weist ihn auf diese Gefahr hin. Also kann nur der gutgemeinte Rat erteilt werden: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig den Verkehrsanwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) fragen, auch wenn das vielleicht etwas kostet!!! Das ist allemal billiger als Fehler im Zusammenhang mit einer MPU zu machen!!! Und nur ein versierter Anwalt weiß, ob eine MPU drohen könnte und was im Hinblick auf eine MPU zu tun ist.