Spielt bei einer Kreuzung mit gleichberechtigten Straßen (ohne vorfahrtsregelnde Beschilderung) die Straßenqualität eine Rolle? Wie sieht es aus, wenn beispielsweise eine gepflasterte Straße von einer unbefestigten gekreuzt wird? Wie ist die Vorfahrt bei Ausfahrten geregelt?
Eigentlich ist es ganz einfach. Es gehört zum Basiswissen fast jedes Verkehrsteilnehmers, dass an einer Kreuzung ohne Beschilderung die Regel gilt: rechts vor links. So gibt es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.
Rechtsanwalt Stefan Herbers gab in der Serie Gesetz der Straße, die regelmäßig in der Onlineausgabe der Zeit erscheint, Antworten auf diese Fragen:
„Für viele Autofahrer bleibe die Vorfahrtsfrage in einigen Fällen trotzdem unklar, sagt Stefan Herbers, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Oldenburg. „Etwa wenn eine Straße wie eine langgezogene Zufahrt zu mehreren Grundstücken wirkt, es aber ein Straßenschild gibt. Oder wenn die Straße aufgrund der Beschaffenheit des Belages gleichberechtigt aussieht, jedoch nur über einen abgesenkten Bordstein erreichbar ist.“
Den gesamten Artikel finden Sie in der Onlineausgabe der Zeit.