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Versicherungsrecht

Im privaten Versicherungsrecht vertritt Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Sonnenberg Ihre Interessen.

Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg wurde vom Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammer Oldenburg zum Fachanwalt für Versicherungsrecht ernannt. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein und nimmt regelmäßig an Fortbildungen im Versicherungsrecht teil. Er vertritt Versicherer aus verschiedenen Sparten des Versicherungsrechts, Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer, sodass er das Versicherungsrecht aus den verschiedensten Blickwinkeln kennt.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg gehören das Recht der Personenversicherung (insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherung, private Unfallversicherung, private Krankenversicherung), der Sachversicherung (unter anderem Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Kaskoversicherung) und der Haftpflichtversicherung (allgemeine Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung).

Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Bereich der privaten Personenversicherung nehmen Mandate aus der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg ein. Bereits bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsleistung können dem Versicherungsnehmer erhebliche Fehler unterlaufen, die bei anwaltlicher Beratung vermieden werden können. Oftmals wird auch darum gestritten, dass der Versicherungsnehmer bei dem Antrag auf Abschluss der Versicherung falsche und/oder unvollständige Angaben gemacht haben soll. Es besteht dann die Gefahr, dass der Versicherungsschutz rückwirkend entfällt. Für den Versicherungsnehmer, der aufgrund einer Erkrankung seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, geht es dann schnell um die wirtschaftliche Existenz, da er dringend auf die Berufsunfähigkeitsleistung angewiesen ist. Selbst wenn die Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss der Versicherung nicht zu beanstanden sind, sind Auseinandersetzungen um Berufsunfähigkeitsleistungen häufig äußerst streitträchtig. Nicht selten wenden die Versicherer ein, eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen sei nicht gegeben. Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg unterstützt Sie gerne dabei, in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Kliniken den konkreten Nachweis der Berufsunfähigkeit zu führen.

Unfallversicherung

Bei der privaten Unfallversicherung werden Risiken des Berufs- und des Privatlebens abgedeckt. Die wichtigste Leistungsart der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Dem Versicherungsnehmer wird eine finanzielle Leistung für den Invaliditätsfall zugesichert. Grundlagen für die Bestimmung der Invaliditätsleistung sind vor allem die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. Insbesondere der Grad der Invalidität wird von Seiten des Versicherers und seitens des Versicherungsnehmers oftmals ganz unterschiedlich bewertet. Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg erörtert mit Ihnen die Möglichkeit, den Nachweis des entsprechenden Invaliditätsgrades zu führen.

Kfz-Versicherung

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt stellt der Regress des Versicherers in der Kfz-Versicherung dar. Oftmals kommt es zu Fallgestaltungen, bei denen der Versicherer zunächst einmal den Schaden reguliert. Erlangt der Versicherer später von einem möglicherweise gefahrerhöhenden Verhalten des Versicherungsnehmers Kenntnis, wird nicht selten der Versicherungsnehmer von der eigenen Versicherung in Regress genommen. Derartige Regressfälle spielen vor allem eine Rolle, wenn ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt wurde oder der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Raum steht. Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg bespricht mit Ihnen, wie dem Regress des Versicherers entgegengetreten und, im Falle des berechtigten Regresses, der Regress auf das gesetzlich geregelte Höchstmaß begrenzt werden kann.

Bei allen Fragen rund um das private Versicherungsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Sonnenberg zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Oldenburg.

Zuständiger Rechtsanwalt

DR. IUR. SEBASTIAN

SONNENBERG