Testamentsgestaltung – Frühzeitig beraten lassen

Immer wieder werden wir im Rahmen unserer erbrechtlichen Beratungspraxis mit Fällen konfrontiert, bei denen sich zeigt, welche katastrophalen Auswirkungen es haben kann, wenn man sich nicht oder nur unzureichend mit der eigenen Nachlassplanung und Testamentsgestaltung beschäftigt. 

Oftmals berichten uns Angehörige, dass der Verstorbene ja ein Testament errichten wollte. Er habe oft davon gesprochen, es dann aber immer wieder aufgeschoben oder vergessen.

Wenn Testamente von Laien selbst erstellt werden, werden oft viele Fehler gemacht. Es wird mit falschen juristischen Begrifflichkeiten hantiert, sodass sich ein ungewollter Kontext ergeben kann. Einige Testamente sind schon formunwirksam, weil diese entweder nicht eigenhändig gefertigt wurden oder zwingend erforderliche Daten fehlen. 

Damit es später keine Regelungslücken und bösen Überraschungen gibt, empfehlen wir altersunabhängig, eine frühzeitige Testamentsberatung in Anspruch zu nehmen. Oftmals lassen sich sämtliche Fragen in einem Gespräch von nicht einmal einer Stunde abschließend klären.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Sonnenberg steht Ihnen als erfahrener Fachanwalt für Erbrecht gerne beratend zur Verfügung. Nehemn Sie gerne Kontakt zu uns auf: E-Mail: sonnenberg@hillmann-partner.de / Tel.: 0441-361 333 61.