Schaden durch rollenden Einkaufswagen – muss die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen?

Halter eines Kraftfahrzeugs sind nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen. Durch diese Kfz-Haftpflichtversicherung werden Schäden Dritter abgedeckt, die beim Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Personen- oder Sachschäden, die anderweitig verursacht werden, können hingegen durch den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Bei der Privatpflichtversicherung handelt es sich aber entgegen ihres Namens nicht um eine Pflichtversicherung, sondern um eine freiwillige Versicherung.