Auf dem Weg zur Arbeit komme ich auf meinem Fahrrad hier in Nordhorn jeden Morgen an einer Stelle vorbei, an welcher der separate Radweg vor einem Kreisverkehr auf die Straße geführt wird. Dort ist er mit einer durchgezogenen Linie markiert. Wenn ich vom Radweg auf die Straße fahre und gleichzeitig ein Auto dort fährt (Rad und Auto also nebeneinander fahren), reagieren die Autofahrer oft irritiert. Wie verhalte ich mich als Radfahrerin richtig? Muss ich warten, bis die Straße frei ist, oder kann ich weiterfahren, da das Auto den gekennzeichneten Radfahrstreifen nicht befahren darf?, will eine ZEIT-ONLINE-Leserin wissen.
Wird ein separater Radweg auf die Straße geführt, sind dort Autofahrer oft irritiert, wenn neben ihnen Radfahrer auftauchen. Müssen sie Rücksicht auf die Autos nehmen?
Rechtsanwalt Stefan Herbers gab in der Serie Gesetz der Straße, die regelmäßig in der Onlineausgabe der Zeit erscheint, Antworten auf diese Fragen:
„Die durchgezogene weiße Linie ist gemäß der Straßenverkehrsordnung ein Verkehrszeichen (Nummer 295 der Anlage 2) und verbindlich von allen Verkehrsteilnehmern zu beachten. Sie darf nicht von einem Fahrzeug – auch nicht nur teilweise – überfahren werden. Das gilt, da der Gesetzgeber nicht den Begriff Kraftfahrzeug gewählt hat, sowohl für motorisierte Fahrzeuge wie beispielsweise Pkw als auch für nicht motorisierte wie ein Fahrrad.“
„Ein Autofahrer darf auch dann nicht den Radweg befahren, wenn er zum Beispiel einem links abbiegenden und stehenden Kraftfahrzeug ausweichen möchte“.
Den gesamten Artikel finden Sie in der Onlineausgabe der Zeit.