Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (Urteil des BAG vom 25. April 2013 – 2 AZR 579/12).
Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (Urteil des BAG vom 25. April 2013 – 2 AZR 579/12).
Am Freitag, den 30. Mai 2025, bleibt unsere Kanzlei aufgrund des Brückentags geschlossen.
Ab Montag, dem 2. Juni, sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen ein schönes verlängertes Wochenende!
— Ihr Team von Hillmann und Partner