Mangelhafte Arbeit führt nicht immer zu einer Kündigung. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat hierzu auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 3. März 2011 (AZ: 3 Sa 764/10) wie folgt verwiesen:
Mangelhafte Arbeit führt nicht immer zu einer Kündigung. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat hierzu auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 3. März 2011 (AZ: 3 Sa 764/10) wie folgt verwiesen:
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Ab Montag, dem 2. Juni, sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
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— Ihr Team von Hillmann und Partner