Mangelhafte Arbeit führt nicht immer zu einer Kündigung. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat hierzu auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 3. März 2011 (AZ: 3 Sa 764/10) wie folgt verwiesen:
Mangelhafte Arbeit führt nicht immer zu einer Kündigung. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat hierzu auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 3. März 2011 (AZ: 3 Sa 764/10) wie folgt verwiesen: