Nachlassgericht ist zur Amtsermittlung verpflichtet
Ob die Erbfolge nach einem Erblasser auch durch die Vorlage einer Kopie eines Testaments nachgewiesen werden kann, hatte kürzlich das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 08.10.2015, Az.: 11 Wx 78/14) zu entscheiden.