Jeder, der ein Bußgeldverfahren laufen hat, meint ja zunächst einmal: Was soll‘s, Pech gehabt, ein Punkt ist ja nicht so schlimm. Immer nach dem Motto des Marienkäfers Peter: „Peter muss mit seinen Punkten leben!“
Aber ganz so easy ist das nicht! Ok, die ersten Punkte sind in der Tat nicht tragisch (siehe Marienkäfer Peter). Aber wenn man erst einmal einen Flow hat, dann werden das schnell mehr.
Wer 4 Punkte erreicht bekommt eine Ermahnung. Die ist Voraussetzung dafür, dass er bei Erreichen von dann 6 Punkten eine Verwarnung bekommt. Mit Erreichen oder Übersteigen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis von der Führerscheinstelle eingezogen und der Führerschein ist dann weg. Um ihn dann wiederzubekommen, gilt erst einmal eine 6-monatige Sperrfrist, dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle des Wohnortes gestellt werden (neues Passfoto, evtl. neuer Erste-Hilfe-Kurs, nach mehr als 10 Jahren ohne Fahrerlaubnis sogar neue Fahrschule und neue Fahrprüfung!) und dann ist in jedem Fall zwingend (!) eine MPU fällig. Die ist durch nichts zu umgehen!
Wer nun glaubt, ohne Vorbereitung eine MPU bestehen zu können, wird oft ein böses Erwachen haben (siehe unser Aufsatz „Wann muss ich zur MPU und was erwartet mich dort?“). Das größte Problem ist aber, mit einer solchen Vorbereitung rechtzeitig zu beginnen. Der Vorbereiter benötigt Zeit, weil er eine „Änderung des Problembewusstseins“ bei dem Betroffenen erreichen muss. Und die braucht mindestens 3-4 Monate Zeit.
Nun ist es aber oftmals sehr schwierig, die Punkteentwicklung korrekt zu bewerten und abzuschätzen. Vor allen Dingen gibt stets dann Anlass zur Vorsicht, wenn eine aktuelle Bußgeldsache zu 8 Punkten und mehr führen würde. Dann könnte es erforderlich sein, ggf. aus reinen taktischen Gründen Einspruch („taktisches Rechtsmittel“) gegen den kritischen Bußgeldbescheid einzulegen und das Verfahren so lange wie möglich hinzuziehen.
Dazu ist es erforderlich, die exakte Punktezahl zum Zeitpunkt des letzten (aktuellen) Deliktes zu wissen. Die kann leicht durch Anfrage beim KraftfahrtBundesAmt (KBA) in Flensburg geklärt werden.
Dann muss ermittelt werden, welche Punktezahl zum Zeitpunkt der letzten Tatbegehung zu berücksichtigen sind. Die Punkte werden aber in Flensburg nach 2,5 Jahren (alle 1-Punkte-Delikte), 5 Jahren (alle 2-Punkte-Delikte) bzw. 10 Jahren (3-Punkte-Delikte) zunächst einmal getilgt. Erst nach einem weiteren Jahr (der sogenannten „Überliegefrist“) werden getilgte Punkte dann endgültig in Flensburg gelöscht und sind dann auch führerscheinrechtlich unverwertbar.
In geeigneten Fällen muss also alles darangesetzt werden, ein aktuelles Verfahren so lange hinauszuziehen, bis die endgültige Löschung von Punkten eingetreten ist. Deren Tilgung reicht nicht aus!
Wenn das aber aus konkreten Gründen des Einzelfalls nicht möglich sein sollte, muss noch während des laufenden aktuellen Verfahrens unbedingt mit der MPU-Vorbereitung begonnen werden. Auch hierzu könnte es erforderlich werden, taktische Manöver zu fahren, damit die dazu notwendige Zeit für die Vorbereitung zur Verfügung steht.
All das zu planen, die Taktik festzulegen und alle Aspekte des Falles im Auge zu behalten, ist dem Laien in der Regel kaum möglich. Dazu bedarf es der Unterstützung und ggf. auch der Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines erfahrenen und versierten Fachanwalts für Verkehrsrecht. Die damit verbundenen Kosten zahlen sich später jedenfalls dann aus, wenn es gelingt, entweder die MPU ganz zu umgehen (was immer das Beste wäre) oder jedenfalls so viel Zeit zu gewinnen, damit nach guter Vorbereitung die MPU bestanden wird. Denn nichts ist schlimmer als eine negative MPU!!! Wer einmal eine negative MPU hatte, muss dann immer wieder zur MPU, wenn er seine Fahrerlaubnis wiederhaben will. Und die Erfahrung lehrt: Wer einmal durchgefallen ist wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit immer wieder durchfallen, sofern diese Person sich nicht ordentlich vorbereitet.