Gericht entscheidet über Reichweite der Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 10.06.2015, Aktenzeichen: 11 Wx 33/15) hatte in einem Beschwerdeverfahren über die Reichweite der Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren zu entscheiden. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: