Zwar kann ein eigenmächtig durch den Arbeitnehmer angetretener Urlaub (also ohne Zustimmung des Arbeitgebers) eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ob diese Maßnahme angemessen ist, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab, wie die Richter des Arbeitsgerichts Krefeld im Rahmen eines Vergleichs betonten (8. September 2011, AZ: 1 Ca 960/11). Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).