(Rechtsanwalt Stefan Herbers, veröffentlicht in AUTOHAUS 10/2019)
Immer wieder gibt es im Rahmen der Abrechnung eines Haftpflichtschadensfalls Streit darüber, ob Fremdrechnungen einer Werkstatt vorzulegen sind. Eine Versicherung hat grundsätzlich nicht das Recht, von einem Autohaus auch die Rechnung einer Lackierwerkstatt zu verlangen, die im Unterauftrag ein Fahrzeug lackiert hat.
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