Fahrerlaubnisentziehung

Der Betroffene, dem die Fahrerlaubnis entzogen wird, ist von der Teilnahme am Straßenverkehr solange auszuschließen, wie er sein Verhalten nicht geändert hat. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf normgerechtes Verhalten aller Verkehrsteilnehmer. Wer sich als charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, muss sein Verhalten nachhaltig derart ändern, dass mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von einer dauerhaft eingetretenen Wiedereignung ausgegangen werden kann. …