Im Fahrerlaubnisrecht erstaunt immer wieder die höchst unterschiedliche rechtliche Behandlung von Alkohol und Drogen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis. Dazu folgende Beispiele:
- Zwei Freunde sind gemeinsam auf einem Fest. Der Eine trinkt Alkohol, der Andere konsumiert Cannabis. Beide fahren mit ihren Pkws vollkommen unauffällig und unfallfrei nach hause. Beide werden von der Polizei kontrolliert. Der Eine hat 0,9 Promille Alkohol im Blut, der Andere 1,2 ng/ml THC. Beide sind Ersttäter. Beide erhalten einen Bußgeldbescheid über 500 € und einen Monat Fahrverbot.