In der Zeit vom 23. Januar 2019 bis zum 25. Januar 2019 fand in Goslar der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) statt. Der VGT ist eine jährlich stattfindende Konferenz für Straßenverkehrsrecht. Sie hat bundesweit Relevanz, da ihre Empfehlungen häufig in der Politik bei der Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften berücksichtigt werden. Die Tagung befasst sich interdisziplinär mit allen Bereichen der Verkehrswissenschaft. Teilnehmer sind Juristen und Experten für Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Fahrzeugtechnik und Verkehrstechnik aus Forschung, Lehre und Praxis. Neben einigen Plenarveranstaltungen werden zahlreiche thematische Arbeitskreise gebildet, die ihre Ergebnisse als Empfehlungen veröffentlichen.
Als Referent stellte Herr Rechtsanwalt Stefan Herbers im Arbeitskreis III „Ansprüche nach einem Verkehrsunfall mit einem geleasten/ finanzierten Fahrzeug“ vor über 250 Teilnehmern die bestehende Gesetzeslücke dar, die dazu führt, dass – obwohl bspw. nur eine Haftungsquote von 50% realisiert werden kann – der Schädiger bei einem geleasten/ finanzierten Fahrzeug dennoch zu 100% den Fahrzeugschaden zu tragen hat. Herr Rechtsanwalt Herbers zeigte im Rahmen seines Referates zudem bisherige und neue Lösungsansätze auf und plädierte für ein rasches Handeln des Gesetzgebers.
Die Empfehlung des Arbeitskreises III können unter dem folgenden Internetlink nachgelesen werden: