Mit Wirkung zum 28. April 2020 wurde der Bußgeldkatalog durch den Gesetzgeber in einem erheblichem Umfange verschärft und dies – wohl aufgrund der Coronavirus Pandemie – durch die Öffentlichkeit nahezu unbemerkt. Bspw. droht nunmehr bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts ein 1-monatiges Fahrverbot sowie außerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.
Gemeinsam mit einem Kollegen hat Herr Rechtsanwalt Stefan Herbers die wesentlichen Veränderungen im Rahmen eines Artikels dargestellt, der am 28. April 2020 in der Nordwest-Zeitung veröffentlicht wurde.