Der Führerschein ist jetzt schneller weg

Mit Wirkung zum 28. April 2020 wurde der Bußgeldkatalog durch den Gesetzgeber in einem erheblichem Umfange verschärft und dies – wohl aufgrund der Coronavirus Pandemie – durch die Öffentlichkeit nahezu unbemerkt. Bspw. droht nunmehr bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts ein 1-monatiges Fahrverbot sowie außerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.

Gemeinsam mit einem Kollegen hat Herr Rechtsanwalt Stefan Herbers die wesentlichen Veränderungen im Rahmen eines Artikels dargestellt, der am 28. April 2020 in der Nordwest-Zeitung veröffentlicht wurde.

Brückentag

Am Freitag, den 30. Mai 2025, bleibt unsere Kanzlei aufgrund des Brückentags geschlossen.

Ab Montag, dem 2. Juni, sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen ein schönes verlängertes Wochenende!

— Ihr Team von Hillmann und Partner