Überschreiten der 130 %-Grenze: Ersatz des objektiven Werts der Instandsetzungsarbeiten
Das AG Bad Schwalbach kommt in seinem Urteil vom 10.08.2017 – Az.: 3 C 224/16 (70) – zu dem Ergebnis, dass auch dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 130 % übersteigen, der Geschädigte den objektiven Wert der