Abweichung der Reparaturrechnung von der Kalkulation des Schadengutachtes in Höhe von etwa 5 % ist nicht exorbitant
Das AG Norderstedt kommt in seinem Urteil vom 26.07.2017 – Az.: 47 C 47/17 – zu dem Ergebnis, dass es sich dann, wenn der Rechnungsbetrag um etwa 5 % über dem durch ein Parteigutachten erwarteten Betrag lag, nicht um eine