Wie nah dürfen Autos an Kreuzungen parken? Wenn ich mit dem Rad in Berlin unterwegs bin, habe ich immer wieder Probleme, die Kreuzung einzusehen, weil sie bis zum Anschlag zugeparkt ist. Kann ich den Abschleppdienst rufen?
Rechtsanwalt Stefan Herbers gab in der Serie Gesetz der Straße, die regelmäßig in der Onlineausgabe der Zeit erscheint, Antworten auf diese Fragen:
„Das Parken vor und hinter Kreuzungen ist bis zu einem Bereich von fünf Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten aus verboten“, sagt Stefan Herbers, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Oldenburg. Der Mindestabstand zur Kreuzung beträgt also fünf Meter, bei abgerundeten Einmündungen ist der gedachte Schnittpunkt der bogenförmigen Bordsteine maßgeblich.
Diese Regel sollte zumindest jeder Fahrschüler kennen, der die theoretische Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert hat. Ein extra Schild mit einem Hinweis braucht es deshalb nicht. „Sinn dieser Regelung ist es, die Übersicht und das Abbiegen des fließenden Verkehrs und der übrigen Verkehrsteilnehmer, beispielsweise von Fußgängern, nicht zu behindern“.
Den gesamten Artikel finden Sie in der Onlineausgabe der Zeit.