Auskunftspflicht des Sohnes nach Nutzung einer Bankvollmacht der Mutter?

Ein naher Angehöriger, der sich regelmäßig um einen Verwandten kümmert und auch mit dessen Vollmacht die Bankgeschäfte für diesen Verwandten erledigt, ist den Erben gegenüber nicht zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet. Diese Feststellung hat das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss vom 11.05.2017, Az. 16 U 99/16 getroffen. 

Der Sohn der verstorbenen Erblasserin hatte sich vor deren Ableben um seine Mutter gekümmert. Dabei..