7 Mythen und ihr Wahrheitsgehalt im Straßenverkehr

– veröffentlicht in der NWZ am 21. April 2015 – 

In der Fahrschule hat jeder einmal das Autofahren gelernt und dies nicht nur in praktischer Hinsicht. Die wesentlichen Verkehrsregeln „sitzen“ seitdem und werden tagtäglich angewandt. Je länger jedoch die Fahrschule zurück liegt, desto eher schleichen sich Gewohnheiten ein, die zwar nach dem eigenen Rechtsgefühl bzw. nach dem Rechtsgefühl der überwiegenden Anzahl der Straßenverkehrsteilnehmer korrekt sind, bei näherer Betrachtungsweise aber nicht den Regelungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Dies kann in der ein oder anderen Verkehrssituation durchaus heikel werden. Schließlich – bestärkt durch das eigene Rechtsgefühl – kann man hierdurch schnell derjenige werden, der sich nicht verkehrsgerecht verhält. Obwohl man sich im Recht fühlt riskiert man Bußgelder, Strafen oder Punkte. Solche Fallen können aber leicht vermieden werden. Exemplarisch sollen daher die folgende Mythen im Straßenverkehr auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden.