STEFAN
HERBERS
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 0441/361333-71
- 0441/361333-77
- herbers@hillmann-partner.de
Sarah Jonitz (Sekretariat)
Zur Person
Rechtsanwalt Stefan Herbers ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Stefan Herbers studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück. Im Anschluss an das Referendariat mit Stationen in Oldenburg, Bremen und Hamburg arbeitete er zwei Jahre als Syndikusanwalt bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft in Oldenburg im Bereich der erneuerbaren Energien mit Schwerpunkten in der Vertragsgestaltung, im Handelsrecht, im Gesellschaftsrecht sowie im Arbeitsrecht. Parallel war er als selbstständiger Rechtsanwalt tätig.
Im Jahre 2008 trat Herr Rechtsanwalt Herbers in die Kanzlei Rechtsanwälte Hillmann & Partner mbB in Oldenburg ein und übernimmt dort seitdem neben allgemeinen zivilrechtlichen Mandanten schwerpunktmäßig Mandate des Verkehrsrechts und des Arbeitsrechts.
Seit dem Jahre 2010 ist Herr Rechtsanwalt Herbers Fachanwalt für Verkehrsrecht. Im Jahre 2013 erwarb er den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht.
In der FOCUS-SPEZIAL Ausgabe „Ihr Recht“, die jährlich erscheint und bundesweit die Top-Rechtsanwälte in den verschiedenen Rechtsgebieten auflistet, wird Herr Rechtsanwalt Stefan Herbers im Verkehrsrecht seit 2017 und im Arbeitsrecht seit 2018 durchgehend geführt. Er gehört damit zu den dort genannten Top-Anwälten in der Region Norden.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts liegen die Schwerpunkte von Rechtsanwalt Stefan Herbers in der Regulierung von Unfallschäden im Sach- und Personenschadensbereich, in der strafrechtlichen Verteidigung sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldrecht). Ferner ist er im allgemeinen Schadensrecht tätig.
Über das einzelne verkehrsrechtliche Mandat hinaus engagiert sich Rechtsanwalt Stefan Herbers im Rahmen seiner Tätigkeit als Regionalbeauftragter der Arbeitgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV). Zudem ist er stellvertretender Vorsitzender des Beirates der RehaCirlce GbR und Mitglied im Vorbereitungsausschuss des Deutschen Verkehrsgerichtstages.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Herbers schwerpunktmäßig im Individualarbeitsrecht tätig. Sei es bei einer Abmahnung, bei ausstehendem Gehalt bzw. Lohn, bei einer Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag, Herr Rechtsanwalt Herbers steht Ihnen zu Seite und setzt Ihre Interessen in enger Absprache und unter Einbeziehung sowohl rechtlicher also auch wirtschaftlicher Gesichtspunkte durch.
Gerade bei Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis und bei dessen Beendigung ist es – um das beste Ziel für den Mandanten zu erreichen – von immenser Bedeutung, auch die andere Seite zu verstehen. Mit einer einseitigen Festlegung ist dies aber nicht immer gewährleistet. Herr Rechtsanwalt Herbers berät und vertritt daher vorgerichtlich und vor den Arbeitsgerichten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.