Frank-Roland-Hillmann-III-Fachanwalt-Verkehrsrecht-Hillmann-und-Partner-Rechtsanwaelte-Oldenburg

Frank-Roland

HILLMANN III

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Nina Kapels (Sekretariat)

Zur Person

Rechtsanwalt Frank-Roland Hillmann III studierte in Münster Jura. Nach seiner Referendarzeit bei dem Oberlandesgericht in Oldenburg, in der er sich schon intensiv mit dem Verkehrsrecht befasst hat, tat er sich 1979 mit der Kanzlei seines Vaters zusammen.

Er ist seit 2005 Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Positionen im ADAC und DAV

Seit 1. Januar 2005 ist er Syndikus des ADAC Weser-Ems. Dort berät er den Vorstand in allen Rechtsangelegenheiten und arbeitet rechtsfortbildend in allen Fragen des Verkehrsrechts mit. Darüberhinaus ist er Mitglied des fünfköpfigen „AK Recht“ des ADAC in München und berät aus diesem Arbeitskreis hinaus das Präsidium des ADAC in satzungsrechtlichen und vereinsrechtlichen Fragen. Zudem ist er Clubsyndikus des Rasteder Automobilclubs im ADAC, wo er in Fragen des Verkehrsrechts und des Bahnsportrechts beratend tätig ist. Er ist zudem ADAC Vertragsanwalt.

Seit 1980 bis Ende 2013 war er Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV und vertrat in dieser Funktion die rechtlichen Interessen des Deutschen Anwaltsvereins im Verkehrsrecht im Weser-Ems-Gebiet.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Hillmann ist seit 1979 Mitglied der seinerzeitigen „Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften“ in Hamburg, dem jetzigen „Verein Verkehrsgerichtstag e.V.“. Er ist seit seitdem auch Leiter und Referent vielfacher Fortbildungsveranstaltungen im Verkehrsrecht und Fahrerlaubnisrecht, insbesondere im Spezialgebiet der MPU. In dieser Funktion ist er auch Mitglied in diversen Ausschüssen des Verkehrsrechts und des Fahrerlaubnisrechts (MPU).

Seit 1976 ist er ununterbrochen Teilnehmer des Verkehrsgerichtstages in Goslar und dort auch bereits mehrfacher Referent im Bereich des Verkehrsrechts, insbesondere des Fahrerlaubnisrechts mit dem Schwerpunkt MPU.

Daneben ist er seit 1985 Dozent der „Deutschen Anwaltsakademie“ in Berlin zunächst auf allen Gebieten des Verkehrsrechts und im seinerzeitigen „Spezialisierungskurs Verkehrsrecht“ , sodann von Beginn an im „Fachanwaltskurs Verkehrsrecht“. Seit 1990 ist er zudem Dozent der „Deutschen Richterakademie“ in Trier auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts und der MPU.

Autorentätigkeiten

Rechtsanwalt Frank-Roland Hillmann ist Autor einer Vielzahl von Aufsätzen in verkehrsrechtlichen Fachzeitschriften sowie Autor von sieben Auflagen des Fachbuches für Anwälte auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, „Das verkehrsrechtliche Mandat Band II – Verkehrszivilrecht“. Zudem ist er Rezensent einer Vielzahl von juristischen Fachbüchern auf allen Gebieten des Verkehrsrechts.

Schwerpunktgebiete

Seine Schwerpunkte liegen auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, dem Verkehrsschadensrecht, dort dem allgemeinen Schadensrecht, auch auf dem Gebiet der Regulierung von Großschäden, vor allem aber dem Fahrerlaubnisrechts, insbesondere auf dem Gebiet der MPU und des allgemeinen Verkehrsverwaltungsrechts. Im Bereiche des Fahrerlaubnisrechts und der MPU abreitet er aktiv an der Verbesserung der aktuellen Rechtslage mit und pflegt den Kontakt zu allen Stellen, die mit dem Fahrerlaubnisrecht und der MPU im Zusammenhang stehen. Er hat es sich zum Ziel gemacht, für mehr Transparenz auf dem Gebiet der MPU Sorge zu tragen, insbesondere der Einführung eines Audio-Mitschnitts während der MPU und der Wiedereinführung einer Oberbegutachtung über MPU-Gutachten. Er bemüht sich ferner um die Änderung einiger gesetzlicher Bestimmungen im Fahrerlaubnisrecht, die mit der aktuellen Rechtslage nicht mehr im Einklang stehen.

Auszeichnungen

Seit 2013 durchgehend und auch in der aktuellen FOCUS-SPEZIAL Ausgabe „Ihr Recht“ wurde Rechtsanwalt Frank-Roland Hillmann III in die Liste der Top-Rechtsanwälte im Rechtsgebiet Verkehrsrecht geführt und gehört damit zu den 15 genannten Top-Anwälten in der Region Norddeutschland. Zudem ist die Kanzlei Hillmann und Partner seit Jahren regelmäßig im STERN als eine der besten Kanzleien im Verkehrsrecht und Arbeitsrecht in Norddeutschland aufgeführt.

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Syndikus des ADAC Weser-Ems bis 2018
Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (bis zum 31. Dezember 2013)
Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften in Hamburg
Leiter und Referent vielfacher Fortbildungsveranstaltungen
Mitglied in verkehrsrechtlichen Ausschüssen
Mehrfacher Referent und ständiger Teilnehmer des Verkehrsgerichtstags in Goslar seit 1976
Dozent der Deutschen Anwaltakademie in Berlin
Dozent der Deutschen Richterakademie in Trier
Autor des Buches "Das verkehrsrechtliche Mandat Band II – Verkehrszivilrecht"
Autor einer Vielzahl von Aufsätzen in verkehrsrechtlichen Fachzeitschriften

Schwerpunkte

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Verkehrsschadensrecht
Führerscheinrecht (MPU) und Verkehrsverwaltungsrecht
Allgemeines Schadensrecht
ADAC Vertragsanwalt