Das Märchen von der Schadennummer

Es war einmal ein rechtschaffener Anwalt in einer norddeutschen Stadt. Der hatte einen Mandanten. Wie alle seine Mandanten war der redlich und gut. Der Mandant hatte einen Verkehrsunfall und suchte Rat.

Der Anwalt sprach zu ihm,“Guter Mann, Dir kann geholfen werden.“ und machte sich an die Arbeit. Er diktierte einen Brief an die Versicherung des gegnerischen Böse¬wichts, sie möge zu dem Schadensfall Stellung nehmen und die Schadennum¬mer, unter der sie den Fall bearbeitet. benennen. Seine nervige Sekretärin schrieb den Brief und sandte ihn ab.

Zwei Wochen später kam die nervige Sekretärin, eine durchaus brave Frau, zu dem Anwalt in das Zimmer uns sprach zu ihm: „Guter Anwalt, die Versicherung hat noch nicht ge¬antwortet! Was soll ich tun?“ Der Anwalt sprach zu ihr: „Spezifizieren Sie den Scha¬den und bitten um die Schadennummer.“

Gesagt, getan! Zwei Wochen später – die nervige Sekretärin hatte Urlaub – kam die andere, nicht ganz so nervige Sekretärin zu dem Anwalt und sprach zu ihm: „Guter Anwalt, die Versicherung hat noch immer nicht geantwortet!“ Sie wußte aber, was sie nun tun mußte. So mahnte sie die Versicherung und forderte sie auf, die Scha¬dennummer zu benennen.

Doch auch nach weiteren zwei Wochen lag keine Antwort von der Versicherung vor und die Schadennummer wußte der brave Anwalt nicht.