Es war einmal ein rechtschaffener Anwalt in einer norddeutschen Stadt. Wir kennen ihn noch gut. Der hatte wieder einen Mandanten. Wie alle seine Mandanten war auch der redlich und gut. Nur sprach der einmal dem Alkohol zu sehr zu. Trotz aller Mühen des rechtschaffenen Anwaltes wurde er verurteilt. Der Richter, ein finsterer Mann, sprach zu ihm: “Fünf Monate sollst Du kein Automobil mehr fahren, auf daß Du Dich besinnest! Die Missetat hast Du sogar vorsätzlich begangen!“ Und der Man-dant fürchtete sich nun, daß seine Versicherung, die Schutz gibt für das Recht, die an den Anwalt gezahlten Thaler wiederhaben will. Drum schrieb der Anwalt an das Obergericht ein Brieflein und legte Revision ein.
Der Richter dachte sich: ’Den läßt du’s spüren, mein Urteil anzugreifen. Fünf Wo-chen hast du Zeit, dein Urteil schriftlich zu fixieren. Die nutze aus!’ Und so geschah es. Und der finstere Richter sprach zu seiner Geschäftsstelle: “Laßt Euch nur Zeit beim Schreiben. Das hat keine Eile. Mein ist die Rache!“