Das Auswahlverschulden des Geschädigten
(Rechtsanwalt Jürgen Dethlefs, veröffentlich in AUTOHAUS 7/2019) In der Schadenregulierung ist es heute tägliche Praxis, dass praktisch alle Abrechnungen über unfallbedingte Schadenpositionen durch den Schädiger – im Regelfall geschieht dies durch dessen Haftpflichtversicherer – einer allumfassenden Prüfung unterzogen werden. Der Geschädigte