LG Oldenburg verurteilt Daimler AG

Erneut haben wir ein positives Urteil gegen die Daimler AG im Rahmen des Mercedes-Abgasskandals erstritten.

Unser Mandant ist Eigentümer eines Fahrzeugs Mercedes Benz S 350 d. Das Fahrzeug verfügt über den Motor OM 642 und ist von einer Rückrufaktion aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen betroffen.

Das Landgericht Oldenburg verurteilte die Daimler AG mit Urteil vom 28.07.2021 (4 O 215/21) zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 51.188,68 € zzgl. Zinsen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Kfz. Zutreffend bewertete das Gericht das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit unzulässigen Abschalteinrichtungen als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB.

Einmal mehr wird deutlich, dass die von der Daimler AG vorgenommenen Abgasmanipulationen grob rechtswidrig sind. Folgerichtig ist die Daimler AG verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

Wenn auch Sie über ein betroffenes Fahrzeug verfügen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir prüfen Ihren Schadensersatzanspruch.

E-Mail: sonnenberg@hillmann-partner.de / Tel.: 0441-361 333 61.